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Statement zum gekippten Kopftuchverbot am EvK Herne

Islamische Gemeinde • März 23, 2023

Statement zum gekippten Kopftuchverbot am EvK Herne

Die Islamische Gemeinde Röhlinghausen begrüßt die Entscheidung des EvK das Kopftuchverbot zu kippen. 
Es ist die richtige Entscheidung, da die bisherige Regelung Frauen mit Kopftuch diskriminiert hat. 
Es ist uns klar, dass das Bundesarbeitsgericht 2014 entschieden hat, dass kirchliche Einrichtungen das Tragen eines Kopftuches als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben verbieten dürfen.
 
Das Tragen eines Kopftuches im Dienst widerspreche der Pflicht zur Neutralität und Loyalität. Diese Argumentation wurde sehr oft angewandt. Ist das wirklich so? Nein. Auch wenn eine Frau aus persönlicher Überzeugung ein Kopftuch trägt, kann sie loyal sein. 
 
Wir möchten gar nicht abstreiten, dass einige extremistische Gruppierungen unter Muslim:innen das Tragen eines Kopftuches als eine politische Kampfansage verstehen. Außerdem sehen viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das Kopftuch als Zeichen einer Unterdrückung der Frau. Unter diesen extremen oder pauschalen Haltungen leiden die Frauen, die aus persönlicher Überzeugung ein Kopftuch tragen oder tragen möchten. Beide Lager schaukeln sich gegenseitig hoch und sehen sich in ihren Ansichten mit den Vorfällen um das Kopftuch bestätigt.
 
Die Wahrnehmung, alle muslimischen Frauen mit Kopftuch hätten eine eindeutige und immer gleiche Motivation, ist falsch. Die Realität ist komplizierter: Da gibt es die Frau, die ein Kopftuch trägt, weil sie es in der Familie so gesehen hat. Eine andere trägt das Kopftuch, weil sie als islamische Feministin der Werbe- und Schönheitsindustrie die Stirn bieten möchte. Wiederum eine andere wird dazu gezwungen. Eine andere versteht es vielleicht wirklich als politisches Symbol. Und es gibt die, die es als gottgefällige Lebensweise betrachtet und es aus religiöser Überzeugung trägt.
 
In einer säkularen Gesellschaft, die die Religiosität immer weiter verdrängt, hoffen wir auf mehr Toleranz und Unterstützung von allen Seiten.
 
Die Entscheidung des EvK ist ein starkes Zeichen für eine offene Gesellschaft. 

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